Zugang zu Musik & 
sozialer Unterstützung

Wer sind wir?

Die Katharina und Herbert Worch Stiftung mit Sitz in Hergiswil NW wurde im Oktober 2023 errichtet. 
 
Die Stiftung wurde auf Wunsch von Katharina und Herbert Worch sel. ins Leben gerufen. Die Musik und insbesondere das Klavierspielen und Singen haben Katharina Worch viel bedeutet und in ihrem Leben eine wichtige Rolle gespielt. 
 
Deshalb war es der Wunsch von Katharina und Herbert Worch, dass ihr gemeinsames Nachlassvermögen einer Stiftung gewidmet wird, welche zum einen die musikalische Förderung von Kindern und Jugendlichen und zum andern aber auch Familien in einer finanziellen Notlage unterstützt. 
 
Denn ihnen war es ein Anliegen, dass Dank der Stiftung alle Kinder die Möglichkeit erhalten, den Musikunterricht zu besuchen oder ein eigenes Instrument erwerben zu können.

Was unterstützen wir?

Die Katharina und Herbert Worch Stiftung fördert Musikschülerinnen und Musikschüler mit Wohnsitz in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Uri.

Zudem unterstützt sie Musikprojekte mit Kindern und Jugendlichen sowie Familien mit Kinder, insbesondere Einelternfamilien, die sich in einer finanziellen Notlage befinden. 

Welche Kriterien müssen für 
ein Gesuch erfüllt sein?

Damit Sie bei uns ein Gesuch um finanzielle Unterstützung einreichen können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Förderbereich Musik

Zielgruppe
Junge Musikschülerinnen und Musikschüler.

Wohnsitz
Die geförderten Personen müssen in den Kanton Nidwalden, Obwalden oder Uri wohnhaft sein. 

Empfehlung einer Lehrperson
Die Förderung wird von der Lehrperson der Schule oder Musikschule empfohlen. 

Finanzielle Notwendigkeit 
Die Familie kann aufgrund ihrer finanziellen Situation die Förderung nicht selbst leisten. 

Projekte 
Musikalische Projekte mit Kindern und Jugendlichen in den Kantonen Nidwalden, Obwalden oder Uri.

Förderbereich 
finanzielle Notlage

Zielgruppe 
Familien mit Kindern.

Wohnsitz
Die geförderten Personen müssen in den Kanton Nidwalden, Obwalden oder Uri wohnhaft sein. 

Empfehlung vom Sozialamt
Das Gesuch muss vom Sozialamt eingereicht werden. 

Wie müssen Sie bei der Einreichung 
eines Gesuches vorgehen?

Bitte reichen Sie Ihr Gesuch schriftlich – per Post oder per E-Mail – ein. Damit wir Ihr Anliegen vollständig prüfen können, sollte ihr Gesuch die folgenden Angaben enthalten: 

Gesuch für den Förderbereich Musik

Gesuch für den Zweck «finanzielle Notlage»

Antragssteller
Das Gesuch kann entweder von der Musikschule, der (Musik-)Lehrperson oder von der betreffenden Familie direkt gestellt werden.

Antragssteller
Das Gesuch muss vom zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Begünstigte Person
Für wen wird der Antrag gestellt? Bitte stellen 
Sie die Musikschülerin, den Musikschüler oder Musikprojekt vor.

Begünstigte Person(en)
Für wen wird der Antrag gestellt? Bitte stellen Sie die zu unterstützende Familie vor.

Antrag / Zweck der Unterstützung
Beschreiben Sie, wofür und aus welchem Grund finanzielle Unterstützung beantragt wird (für ein Musikinstrument, Musikunterricht, Musikprojekt etc.).

Antrag / Zweck der Unterstützung
Beschreiben Sie, wofür und aus welchem Grund finanzielle Unterstützung beantragt wird.

Finanzierungsbedarf
Legen Sie den benötigten Betrag dar bzw. die Höhe der gewünschten finanziellen Unterstützung.

Finanzierungsbedarf
Legen Sie den benötigten Betrag dar bzw. die Höhe der gewünschten finanziellen Unterstützung.

Beilagen
Reichen Sie zusammen mit Ihrem Gesuch die folgenden Belege mit ein:

Einen Nachweis der finanziellen Situation. Zum Beispiel eine Kopie der letzten Steuerveranlagung, woraus Einkommen und Vermögen ersichtlich sind (ohne detaillierte Aufschlüsselung).

Ein Empfehlungsschreiben der Musikschule oder der (Musik-)Lehrperson.

Bei Musikprojekten ein Projektbudget oder Sponsorenmappe.

Beilagen
Einen Nachweis der finanziellen Situation. Zum Beispiel Budget über die Einnahmen und Ausgaben.

Evt. Kopien der Rechnungen, welche zu übernehmen sind.

Gesuch für den Förderbereich Musik

Antragssteller
Das Gesuch kann entweder von der Musikschule, der (Musik-)Lehrperson oder von der betreffenden Familie direkt gestellt werden.

Begünstigte Person
Für wen wird der Antrag gestellt? Bitte stellen 
Sie die Musikschülerin, den Musikschüler oder Musikprojekt vor.

Antrag / Zweck der Unterstützung
Beschreiben Sie, wofür und aus welchem Grund finanzielle Unterstützung beantragt wird (für ein Musikinstrument, Musikunterricht, Musikprojekt etc.).

Finanzierungsbedarf
Legen Sie den benötigten Betrag dar bzw. die Höhe der gewünschten finanziellen Unterstützung.

Beilagen
Reichen Sie zusammen mit Ihrem Gesuch die folgenden Belege mit ein:

Einen Nachweis der finanziellen Situation. Zum Beispiel eine Kopie der letzten Steuerveranlagung, woraus Einkommen und Vermögen ersichtlich sind (ohne detaillierte Aufschlüsselung).

Ein Empfehlungsschreiben der Musikschule oder der (Musik-)Lehrperson.

Bei Musikprojekten ein Projektbudget oder Sponsorenmappe.

Gesuch für den Zweck «finanzielle Notlage»

Antragssteller
Das Gesuch muss vom zuständigen Sozialamt gestellt werden.

Begünstigte Person(en)
Für wen wird der Antrag gestellt? Bitte stellen Sie die zu unterstützende Familie vor.

Antrag / Zweck der Unterstützung
Beschreiben Sie, wofür und aus welchem Grund finanzielle Unterstützung beantragt wird.

Finanzierungsbedarf
Legen Sie den benötigten Betrag dar bzw. die Höhe der gewünschten finanziellen Unterstützung.

Beilagen
Einen Nachweis der finanziellen Situation. Zum Beispiel Budget über die Einnahmen und Ausgaben.

Evt. Kopien der Rechnungen, welche zu übernehmen sind.

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